⚠️ Pflicht seit 28. Juni 2025 · Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Barrierefreiheit für Unternehmen

BFSG: Sind Sie
schon compliant?

Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Wer nicht handelt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Wir erklären was Sie konkret tun müssen – verständlich, ohne Juristendeutsch.

Gilt seit
28. Juni
2025
Betrifft u.a.
Webshops · Apps
Webseiten · Videos
PDFs · E-Books
Nicht compliant = Abmahnrisiko.
WCAG 2.1 AA EN 301 549 Jetzt prüfen
Hintergrund

Was ist das BFSG – und wen betrifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie EAA (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können.

Das klingt technisch – ist es aber nur zum Teil. Vieles lässt sich mit einfachen Maßnahmen umsetzen, wenn man weiß wo man anfangen muss.

Betroffen sind u.a. Unternehmen mit:

Online-Shops & E-Commerce-Plattformen
Apps (mobil & desktop)
Informationswebseiten
PDFs & E-Books
Viedoangebote

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit unter 10 MA und unter 2 Mio. € Umsatz – aber nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.

Was ist zu tun?

Was bedeutet barrierefrei konkret?

👁️

Wahrnehmbar

Bilder haben Alternativtexte. Videos haben Untertitel. Texte haben ausreichend Kontrast. Inhalte sind nicht nur über Farbe erkennbar.

⌨️

Bedienbar

Die Website funktioniert ohne Maus, nur mit Tastatur. Keine Zeitlimits ohne Hinweis. Keine Inhalte die Anfälle auslösen können.

📖

Verständlich

Sprache ist klar. Fehler werden beschrieben. Formulare erklären was eingegeben werden soll. Navigation ist konsistent.

🔧

Robust

Inhalte sind mit Hilfstechnologien (z.B. Screenreadern) lesbar. Sauberer HTML-Code. Korrekte Semantik.

Basis: WCAG 2.1 Stufe AA – international anerkannter Standard für digitale Barrierefreiheit

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Was gilt, für wen, warum – und was passiert wenn nicht? Einstieg für alle die noch nicht wissen wo sie stehen.

BFSG & EAA: Was gilt seit Juni 2025?
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Häufige Fragen

BFSG – Ihre Fragen

Gilt das BFSG für mein Unternehmen? +

Das BFSG gilt für Unternehmen die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten – darunter Webshops, Banking, Streaming, Apps und Ticketsysteme. Kleinstunternehmen (unter 10 MA, unter 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, nicht aber bei Produkten. Am besten lassen Sie prüfen ob Sie betroffen sind – wir helfen dabei.

Was passiert wenn ich nichts tue? +

Ab dem 28. Juni 2025 können Verstöße gegen das BFSG von Marktüberwachungsbehörden geahndet werden. Auch Abmahnungen durch Verbände sind möglich – ähnlich wie bei der DSGVO in den ersten Jahren. Wer früh handelt hat weniger Risiko.

Was ist WCAG 2.1 AA? +

WCAG steht für „Web Content Accessibility Guidelines" – ein internationaler Standard für digitale Barrierefreiheit. Stufe AA ist die mittlere Konformitätsstufe und das was das BFSG verlangt. Wir erklären in der Schulung was das konkret für Ihre Website bedeutet.

Meine Website ist auf Jimdo / WordPress / Shopify – betrifft mich das trotzdem? +

Ja. Das BFSG macht keine Ausnahme für bestimmte CMS oder Plattformen. Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, nicht beim Anbieter des Website-Baukastens. Wir zeigen Ihnen was Sie mit Ihrem System umsetzen können.

Brauche ich nach der Schulung noch externe Hilfe? +

Das kommt auf den Ausgangszustand Ihrer Website an. Manche Maßnahmen können Sie selbst umsetzen, für technische Anpassungen brauchen Sie eventuell Ihre Webentwickler. Die Schulung gibt Ihnen das Wissen, um mit Agenturen und Entwicklern auf Augenhöhe zu sprechen. Alternativ können wir bei Ihnen hier ebenso helfen, ihren Code umzuschreiben.

Jetzt BFSG-Schulung anfragen.

Je früher Sie handeln, desto weniger Risiko. Kostenloses, unverbindliches Angebot – in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.

oder per Mail: [email protected]

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