Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Wer nicht handelt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Wir erklären was Sie konkret tun müssen – verständlich, ohne Juristendeutsch.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie EAA (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie nutzen können.
Das klingt technisch – ist es aber nur zum Teil. Vieles lässt sich mit einfachen Maßnahmen umsetzen, wenn man weiß wo man anfangen muss.
Betroffen sind u.a. Unternehmen mit:
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit unter 10 MA und unter 2 Mio. € Umsatz – aber nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten.
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Bilder haben Alternativtexte. Videos haben Untertitel. Texte haben ausreichend Kontrast. Inhalte sind nicht nur über Farbe erkennbar.
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Die Website funktioniert ohne Maus, nur mit Tastatur. Keine Zeitlimits ohne Hinweis. Keine Inhalte die Anfälle auslösen können.
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Sprache ist klar. Fehler werden beschrieben. Formulare erklären was eingegeben werden soll. Navigation ist konsistent.
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Inhalte sind mit Hilfstechnologien (z.B. Screenreadern) lesbar. Sauberer HTML-Code. Korrekte Semantik.
Basis: WCAG 2.1 Stufe AA – international anerkannter Standard für digitale Barrierefreiheit
Was gilt, für wen, warum – und was passiert wenn nicht? Einstieg für alle die noch nicht wissen wo sie stehen.
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Das BFSG gilt für Unternehmen die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen anbieten – darunter Webshops, Banking, Streaming, Apps und Ticketsysteme. Kleinstunternehmen (unter 10 MA, unter 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, nicht aber bei Produkten. Am besten lassen Sie prüfen ob Sie betroffen sind – wir helfen dabei.
Ab dem 28. Juni 2025 können Verstöße gegen das BFSG von Marktüberwachungsbehörden geahndet werden. Auch Abmahnungen durch Verbände sind möglich – ähnlich wie bei der DSGVO in den ersten Jahren. Wer früh handelt hat weniger Risiko.
WCAG steht für „Web Content Accessibility Guidelines" – ein internationaler Standard für digitale Barrierefreiheit. Stufe AA ist die mittlere Konformitätsstufe und das was das BFSG verlangt. Wir erklären in der Schulung was das konkret für Ihre Website bedeutet.
Ja. Das BFSG macht keine Ausnahme für bestimmte CMS oder Plattformen. Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, nicht beim Anbieter des Website-Baukastens. Wir zeigen Ihnen was Sie mit Ihrem System umsetzen können.
Das kommt auf den Ausgangszustand Ihrer Website an. Manche Maßnahmen können Sie selbst umsetzen, für technische Anpassungen brauchen Sie eventuell Ihre Webentwickler. Die Schulung gibt Ihnen das Wissen, um mit Agenturen und Entwicklern auf Augenhöhe zu sprechen. Alternativ können wir bei Ihnen hier ebenso helfen, ihren Code umzuschreiben.
Je früher Sie handeln, desto weniger Risiko. Kostenloses, unverbindliches Angebot – in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen.
