Ausfüllen einer Steuererklärung mit Elster

Willkommen zu unserem 6. und damit auch letztem Teil zum Thema Selbstständigkeit und Steuer. In diesem werden wir nun die Punkte, welche uns als Selbstständige betreffen, in unsere Steuererklärung einpflegen. Welche Dokumente ihr hierzu benötigt und welcher Punkt nun wo eingefügt werden muss, erfahrt ihr in diesem Teil.
Das Elster Steuerformular
Um eine Steuererklärung zu tätigen, könnt ihr euch klassisch die entsprechenden Formulare vom Finanzamt einholen. Da wir hier jedoch am Computer arbeiten möchten, arbeiten wir mit dem Elster Steuerformular. Elster ist eine Software, welche uns alle Dokumente online zur Verfügung stellt. Über www.elster.de könnt ihr euch diese Software einfach herunterladen. Folgt anschließend den Installationsanweisungen und schon könnt ihr Elster verwenden. Euer start sollte so aussehen:

1. Schritt - Der Mantelbogen
Um eure Steuererklärung zu starten, bleibt ihr zunächst im Bereich für Privatpersonen und klickt auf "Einkommenssteuererklärung für 2016" -> neu erstellen (natürlich gilt hier immer jenes Jahr, für welches ihr eure Steuererklärung tatsächlich anfertigen möchtet). Mit diesem Schritt öffnet ihr den allgemeinen Mantelbogen, welchen ihr immer ausfüllen müsst, denn hier gebt ihr eure Privaten Daten an.

Ich gehe im Nachfolgenden weiter auf selbstständige mit Kleinunternehmerregelung ein. Was müsst ihr beachten?
- Zunächst Steuernummer: dies ist jene Nummer, welche ihr mit der Anmeldung eures Gewerbes erhalten habt.
- Im Gegensatz dazu steht die Identifikationsnummer. Diese Nummer bekommt ihr automatisch immer vom Finanzamt und ist auf eure Person gültig. Diese Nummer behaltet ihr euer gesamtes Leben.
- Füllt auf Seite 1 eure Allgemeinen Daten aus, sowie eure Bankverbindung. Diese solltet ihr immer angeben, gleich ob ihr zahlen müsst, wieder bekommt oder auf 0 stehen bleibt.
- Habt ihr Spenden getätigt, so kommen diese auf Seite 2
- im Normalfall, war dies auch schon alles was ihr auf diesem Bogen ausfüllen müsst.
2.Schritt - Die Anlagen
Euer privater Teil ist somit abgedeckt und muss jetzt durch euren gewerblichen Teil ergänzt werden. Links unten seht ihr mehrer Anlagen, welche ihr eurer Steuererklärung beifügen könnt. Das größte Problem, welches hier auftritt ist die Entscheidung zwischen Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) oder Anlage G (Gewerbetreibende). Hierbei gilt:
- Anlage S ist für so genannte Freiberufler angedacht, also Ärzte, Architekten , Anwälte, Journalisten,...
- Anlage G für all jene, welche ein Gewerbe betreiben, wozu wahrscheinlich auch ihr zählt.
Klickt also auf Anlage S oder G, um dieses Dokument eurer Steuererklärung hinzuzufügen.


Was müsst ihr nun hier einfügen?
- zunächst selbstverständlich Zeile 4: euren Betrieb. Im einfachen Fall ist das eurer Name (nicht eure Fantasienamme, wie bereits erwähnt könnt ihr diesen unter bestimmten Faktoren führen, dieser interessiert hier jedoch nicht)
- in Teil 5 sprachen wir über eure Gewinnermittlung. Diesen Betrag (und zwar nur den Gewinn) tragt ihr ebenso in diese Zeile, direkt neben dem Namen, ein.
Als Kleinunternehmer seid ihr damit eigentlich auch schon fertig. Zusammen mit eurer formlosen Einnahmen Überschuss Rechnung gebt ihr dies beim Finanzamt ab. Möchtet Ihr die EÜR über das Formular erledigen, müsst ihr noch Anlage EÜR hinzufügen, wie bei Anlage G. Die einzelnen Punkte haben wir bereits im Teil 5 besprochen.
Selbstständige Angestellte
Ihr seid selbstständig, führt aber noch eine Festanstellung aus? Dann müsst hier sowohl Mantelbogen, als auch Anlage G/S und zusätzlich Anlage N ausfüllen. Die Anlage N umfasst all eure Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit, also euren Lohn. Denn auch hier bezahlt ihr Steuern, welche evt. ja auch zuviel berechnet wurde. Ihr erhaltet von eurem Arbeitgeber einen Brief, mit welchem ihr wunderbar Seite 1 ausfüllen könnt. Auf Seite 2 könnt ihr Werbungskosten geltend machen. Achtet darauf, dass ihr hier nur die Punkte eintragt, welche auch aus der Festanstellung hervor gehen. Ihr habt also euer Arbeitszimmer bereits in der EÜR verrechnet? Dann geht dies nicht mehr hier zu verrechnen. Jeder Posten kann so nur einmal in eurer gesamten Steuererklärung auftreten. Ihr nutzt euer KFZ sowohl in eurer selbstständigen Tätigkeit als auch in eurer nicht-selbstständigen und euer Arbeitgeber erstattet euch den Betrag nicht? Führt am besten ein Fahrtenbuch, in welchen ihr darlegt, wann welche Fahrt, in welcher Tätigkeit stattfand und tragt diese Beträge entsprechend ein.
Umsatzsteuer
Wenn ihr Umsatzsteuer ausweist, haben wir bereits besprochen, dass ihr eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung monatlich tätigen müsst. Diese findet ihr im Elster Formular auf der Startseite unter "Unternehmer und Selbstständige". Ebenso findet ihr hier die Umsatzsteuerjahreserklärung, sowie die Gewerbesteuererklärung, sollte diese euch betreffen.
Versenden der Steuererklärung
Habt ihr alles Zusammen? Dann folgt nun das versenden an das Finanzamt. Eine rein elektronischer Versand ist nur mittels Zertifikat möglich, welches ihr bei Elster.de beantragen könnt. Anderweitig sendet ihr "vorab". Und zwar an das Finanzamt, welches ihr in eurem Mantelbogen angegeben habt. Hierzu klickt ihr oben in der Menüleiste auf das Briefsymbol. Beachtet, dass ihr nach dem elektronischen versenden der Erklärung, diese nicht mehr verändern könnt.

Nun unterschreibt ihr euren Ausdruck, fügt erforderliche Dokumente, wie formlose EÜR, bei und wartet auf das Schreiben vom Finanzamt. Kleiner Hinweis: links neben dem Umschlag auf dem Button mit dem Häkchen könnt ihr überprüfen lassen, ob eure Steuererklärung auch Sinn ergibt. Auf dem Button Taschenrechner, könnt ihr euch grob berechnen lassen, was ihr wohl zahlen werden müsst oder erstattet bekommt.
Ganz wichtig: Erledigt eure Steuererklärung bis zum 31.05. des nachfolgenden Jahres, um euch unnötigen Ärger zu ersparen. Viel Erfolg!
Sicherheitshinweis: Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein Steuerberater bin, sondern hier nur meine Herangehensweisen und bis dato vorhandenes Wissen wiederspiegel. Dies kann fehlerhaft oder Lücken aufweisen. Eine Haftung wird in keinem Fall übernommen.
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