Besonderheiten bei Selbstständigen Studenten

Als Student selbstständig zu sein kann viele Gründe haben. Zum einen: Ihr wisst bereits, dass ihr euch einmal selbstständig machen möchtet und fangt so bereits an die Basis zu legen oder, wie wohl der Großteil: Ihr müsst dieses Studium einfach finanzieren. Was es hierbei zu beachten gibt erklärt euch dieser Artikel.
Student mit Bafög
Ich selber habe innerhalb meiner Regelstudienzeit Bafög bezogen. Nun wissen wir alle, dass dies recht knapp bemessen ist und je höher die Miete umso knapper wird die Luft. Was bleibt ist sich einen Nebenjob zu suchen. Dabei gilt es zu beachten, dass ihr nur bis zu einem 450 Job dazu verdienen dürft, ansonsten wird euch das Bafög gekürzt. Viele sehen nun diese 450 Grenze auch in ihrer Selbstständigkeit an. Dies ist jedoch Falsch. Schauen wir uns an, wie wir auf diese 450 Job Grenze kommen:
- 450 * 12 = 5400 Euro
- abzüglich 1000 Euro Werbungspauschale
- abzüglich 21,2 % vom Verbleibenden Betrag Sozialversicherungspauschale
dies ergibt durch 12 Monate einen Freibetrag über 3480 Euro. Wie ihr seht wird im Jahr gerechnet. Ihr habt also keine 450 Grenze, sondern auf das Jahr könnt ihr im abhängigen Arbeitsverhältnis 5400 Euro im Jahr verdienen. Gleichzeitig sehen wir auch, dass die wahre Freigrenze nur 3480 Euro beträgt.
Wie wird also bei euch als Selbstständige gerechnet:
- Gewinn
- Abzüglich 21,2 % Sozialversicherung
dieser Betrag darf nicht höher sein als 3480 Euro. Grob überschlagen liegt dabei eure Gewinngrenze bei 4416 Euro, also 368 Euro im Durchschnitt monatlich. Warum ist das so? Der springende Punkt ist hierbei, dass in einem 450 Euro Job, 1000 Euro Werbungspauschale berechnet wird. Dies sind die Ausgaben, welche ihr als selbstständige von eurem Umsatz abrechnen könnt. Merkt euch daher nicht der Umsatz, sondern der Gewinn sollte nicht höher als 4416 Euro im Jahr sein. Was ihr alles von eurem Umsatz Gegenrechnen könnt, erfahrt ihr Morgen.
Was Ihr noch zum Bafög zusätzlich dazu verdienen könnt sind:
- 2400 € Übungsleiterpauschale
- 720 € Ehrenamtspauschale
- 300 € Stipendien
- 300 € Elterngeld
- 520 € je eigenem Kind abzüglich deren Einkommen
- 570 € für Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner abzüglich deren Einkommen.
Ihr seht also, dass ihr euch auch direkt als Kleinunternehmer einstufen lassen könnt, wenn ihr weiterhin Bafög beziehen möchtet. Denn alles über den Beträgen wird euch vom Bafög abgezogen. Bezieht ihr kein Bafög, gelten für euch die allgemeinen Grenzen. Worauf ihr jedoch achten müsst, ist eure Krankenversicherung. Ihr behaltet euren Studentenstatus hierbei nur, wenn ihr bis zu 20h in der Woche arbeitet. Geht ihr nachweislich drüber hinaus, müsst ihr mit höheren Beiträgen rechnen.
Studenten mit Studienkredit
Hierbei kommt es auf die genauen Vertragsinhalte an. Viele Studienkredite geben keine Verdienstgrenzen an. Fragt jedoch sicherheitshalber nach. Was sich nicht ändert ist die Krankenversicherung. Auch hier gilt bis zu 20h pro Woche dürft ihr zusätzlich arbeiten, neben dem Studium.
Nachdem wir nun also alle Grenzen kennen. Lernen wir morgen was wir alles, in unserer Selbstständigkeit, steuerlich geltend machen können und gehen übermorgen zum Eintragen in das Steuerformular nach Elster über.
Bis dahin viel Erfolg!
Sicherheitshinweis: Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein Steuerberater bin, sondern hier nur meine Herangehensweisen und bis dato vorhandenes Wissen wiederspiegel. Dies kann fehlerhaft oder Lücken aufweisen. Eine Haftung wird in keinem Fall übernommen.
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