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Die Sache mit der Steuer Teil 2- Steuerformen

Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer

Mac, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer

Willkommen zum zweiten Teil unserer Reihe. Gestern haben wir bereits die erste Steuerart kennen gelernt, die Umsatzsteuer. Gleichzeitig haben wir bereits festgestellt, dass Kleinunternehmer diese Steuer nicht ausweisen müssen, wenn sie innerhalb bestimmter Grenzen im Umsatz bleiben. Was aber mit denen, welche Umsatzsteuer ausweisen? 

 

Gewinn und Umsatz

Nicht lachen, alles schon erlebt: Grundlegend für die Berechnungen sind Gewinn oder Umsatz. Umsatz ist alles was ihr einnehmt. Also alle Rechnungen, welche ihr erstellt habt zusammen gerechnet. Gewinn ist dieser Betrag abzüglich aller Ausgaben also Materialeinkauf usw.. Eine genaue Auflistung, was ihr alles als Posten gegenrechnen könnt, bekommt ihr am Ende dieser Reihe. Beachtet immer ob es sich um Gewinn oder Umsatz handelt.

 

Die Umsatzsteuer

Relevant für die Umsatzsteuer ist der Brutto und Nettobetrag. Nehmen wir an ihr stellt ein Produkt x her. Für dieses Produkt habt ihr Materialkosten über 5,00 Euro. Gleichzeitig bedient ihr noch eine Maschine zur Herstellung oder schlicht einen Computer, welche/n ihr euch für euer Unternehmen gekauft habt und über 3 Jahre abschreibt (sogenannte AfA - kommen wir später zu). Pro Produkt berechnen wir also fiktiv einmal 1,00 Euro an Kosten für diese Maschine. Wir gehen jetzt einmal davon aus, dass ihr selbst produziert und keine Lohnkosten habt, Lizenzkosten und so weiter lassen wir jetzt auch einmal, der einfacher halber, außer Betracht. Produkt x hat also einen Kostenwert für euch über 6 Euro. Dazu kommen eure Kosten: Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Miete, Strom, Internetvertrag, Handyvertrag - dieser ganzen Batzen muss schließlich bezahlt werden - all die Sachen, die niemand erwähnte, als behauptet wurde Erwachsen sein wäre toll.  Sagen wir 3 Euro pro Produkt. Sind wir bereits bei 9 Euro. Darauf kommt die sogenannte Marge. Eine Marge ist die Differenz der Kosten zum Verkaufspreis. So gesehen euer tatsächlicher Gewinn, welchen ihr braucht um wirtschaftlich zu arbeiten (man bedenke irgendwann braucht ihr mal wieder einen neuen Laptop etc.). Diese Marge kann jeden Wert annehmen, sollte aber schon 50% sein (Gastronomie arbeitet auch mit 20%). Also 4,50 Euro nochmal drauf. Euer Preis liegt nun bei 13,50 Euro. Dies ist euer Nettobeitrag (seid ihr Kleinunternehmer wäre dies jetzt auch euer Verkaufspreis). Da ihr Umsatzsteuer ausweist, müsst ihr nochmals 19% (von denen ihr ja nichts habt) draufschlagen. 13,50 + 2,57 ergibt einen Verkaufspreis über 16,07 Euro. Dies ist der Bruttobetrag also euer Verkaufspreis. 

Was geschieht nun mit den 2,57 Euro? Wie bereits gestern erwähnt, müsst ihr eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Im Gründungsjahr monatlich, danach könnt ihr dies auch aller 3 Monate machen, solange ihr im Vorjahr unter 7.500 Euro Umsatzsteuerzahllast hatte (ihr habt also unter 7.500 Euro an das Finanzamt an Umsatzsteuern gezahlt). In dieser Umsatzsteuervoranmeldung müsst ihr 2 Dinge mindestens angeben und hier auch gleich einen springenden Punkt beachten: 

  • Zum einen tragt ihr ein, wieviel ihr NETTO (also ohne Steuer) eingenommen habt, im Monat x.
  • Zum anderen tragt ihr ein was ihr an Steuern bereits gezahlt habt (nur die Steuern!) 
    • Ihr habt Netto 13,50 eingenommen und habt zb Flyer für euer Unternehmen anfertigen lassen über 50 Euro Einkaufswert, darauf waren 19% Steuer  also 7,98 Euro, dies ist eure sogenannte Vorsteuer.
    • Eure Steuerlast beträgt also zunächst 2,57 Euro, wird aber durch 7,98 Euro aufgehoben und ihr bekommt 5,41 Euro vom Finanzamt wieder. Hattet ihr keine Ausgaben müsst ihr die 2,57 Euro an das Finanzamt zahlen. Da ihr wirtschaftlich handeln wollt, also etwas verdienen möchtet, sollte im Schluß angestrebt sein an das Finanzamt zu zahlen. Klingt blöd, ist aber so ;-).

Merke! 

  • Umsatzsteuer muss auf den kalkulierten Betrag gerechnet werden 
  • Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des darauffolgenden Monats beim Finanzamt einreichen 
  • Dies geschieht monatlich oder, ab dem zweiten Jahr Wunschweise aller 3 Monate, wenn ihr im ersten Jahr weniger als 7.500 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen musstet.
  • In der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Nettoeinkünfte angeben (in unserem Bsp. 13,50 Euro) und die getätigten Steuerzahlungen (in unserem Beispiel 7,98 Euro)
  • Daraus ergibt sich, ob ihr Steuern zahlen müsst oder welche wieder bekommt.

Wahrscheinlich merkt ihr schon, dass ich immer mit 19 Prozent rechne. Dies liegt daran, dass dies sehr wahrscheinlich euer Steuersatz sein wird. Es gibt ein paar Ausnahmen, in welchen ihr nur 7 Prozent zahlen müsst. Eine Liste dieser findet ihr im §12 Absatz 2 UStG 

Wie ihr seht, in den meisten Fällen werden es wohl die 19 Prozent werden. 

 

Eine weitere beliebte Frage ist: wo liegt der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer? Die Antwort ist klar: es gibt keinen. Mehrwertsteuer ist so gesehen die umgangssprachliche Definition der Umsatzsteuer. Sehen wir in das Gesetz reden wir jedoch von Umsatzsteuer. Also verwendet auf eueren Rechnungen bitte den Begriff Umsatzsteuer, reden könnt ihr weiterhin von Mehrwertsteuer. 

Die Gewerbesteuer

Wie der Name schon sagt, muss jeder Gewerbetreibende auch eine Gewerbesteuer bezahlen. Ausgenommen von der Gewerbesteuer sind Freiberufler. Zu den Freien Berufen, die von der Gewerbesteuer befreit sind, zählen u.a. Ärzte, Steuerberater oder Unternehmensberater sowie Architekten. Auch Betrieb der Land- und Forstwirtschaft fallen nicht unter die Gewerbesteuer. Bleiben wir dabei, dass ihr alleine agiert und ein Gewerbe vorliegt. Nun ist relevant wie hoch euer Gewerbeertrag ist. 

  • der Gewerbeertrag berechnet sich aus eurem Gewinn 
  • zzgl Hinzurechnungen nach §8 GewStG
  • oder abzüglich Kürzungen nach §9 GewStG

Nun ergibt sich eine Summe x. Von der Gewerbesteuer befreit seid ihr, wenn dieser Betrag x unter 24.500 Euro liegt. Dies ist euer Freibetrag. Ihr merkt schon, Kleinunternehmer sind hier maximal betroffen, wenn sie im Jahr zur Umsatzsteuerpflicht übergehen. 

 

Liegt der Gewerbeertrag unter 24.500 erfolgt keine Gewerbesteuer 

 

Angenommen euer Gewerbeertrag liegt bei 35.000 Euro. Dann könnt ihr zunächst den Freibetrag über 24.500 Euro abrechnen. Bleiben also noch 10.500 Euro und wir rechnen wieder 

  • 10.550 Euro 
  • multipliziert mit der Steuermesszahl über 3,5% (diese ist immer gleich) ergibt 367,50 Euro 
  • 367,50 Euro ist euer Steuermessbetrag den multipliziert ihr wiederum mit dem Hebesatz 
    • der Hebesatz ist je nach Wohnort unterschiedlich (google hilft) in Chemnitz liegt dieser bei 450%
  • für Chemnitz also 367,50*450% ergibt eine Summe über 1653,75 Euro 
  • Ihr müsstet also in Chemnitz 1653,75 Euro Gewerbesteuer bezahlen 

Könnt ihr noch? Weiter geht es...

 

Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer muss jede natürliche Person zahlen. Sicher kennt Ihr die Lohnsteuer. Lohnsteuer zahlen alle Angestellte gemäß dem, was sie verdienen. Anschließend machen Angestellte eine Lohnsteuererklärung. Nun seid ihr aber nicht angestellt, sondern selbstständig und lebt von eurem Gewinn aus eurem Gewerbebetrieb. Sprich euer Gewinn ist euer Lohn und dieser wurde nicht versteuert (nein Umsatzsteuer zählt nicht hier rein, weil Gewinn nicht Umsatz!). Lohnsteuer ist am Ende eine Unterart der Einkommenssteuer. Macht euch bewusst, dass Lohn vom Arbeitgeber durch den Gewinn, welches das Unternehmen eingenommen hat, bezahlt wird. Das gleiche macht ihr mit euch selbst.

 

Euer Gewinn ist also euer Lohn und unterliegt der Einkommenssteuer. Auch hier gibt es einen Freibetrag. Dieser liegt für Alleinstehende bei 8.820 Euro. 

 

Dies wird als Existenzminimum angesehen also 735 Euro im Monat. Denkt dran wir reden von Gewinn nicht vom Umsatz! Trotzdem grob überschlagen, selbst in Chemnitz mit sehr guten Mietpreisen: das wird eng! Es ist also sehr wahrscheinlich, dass Ihr Einkommenssteuer zahlen müsst. Rechnen wir einmal mit 1100 Euro, dann seid ihr immer noch Kleinunternehmer. Euer Jahreseinkommen liegt somit bei 13.200 Euro. Nun gibt es keinen Prozentsatz, sondern schicke Tabellen. 

 

Für 2017 könnt ihr euch diese HIER runterladen. 

 

Suchen wir also 13.200 sehen wir, dass eine Einkommenssteuer über 806 Euro fällig wird. 

Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag. Auch dieser hat eine Freigrenze über 907 Euro (Bemessungsgrundlage ist die Einkommenssteuer). In unserem Fall entfällt er also. Ansonsten gilt 5,5 Prozent, jedoch nicht mehr als 20% der Summe.

 

Oder kurz: HIER eine Tabelle. 

 

Kirchenzugehörige finden hier auch gleich noch die zu bezahlende Kirchensteuer. 

 

Merke!

 

Gewinn über 8820 Euro wird nach Tabelle durch Einkommenssteuer besteuert. Alles darüber also besser schon einmal nach und nach zur Seite legen. 

 

Jetzt fragt ihr euch vielleicht, was ist wenn ich angestellt bin und selbstständig. Am Ende gebt ihr alles in euer Steuererklärung an. Hier wird alles zusammengerechnet, abzüglich der bereits bezahlten Beträge, durch eure Festanstellung, ergibt sich die noch zu zahlende Einkommenssteuer. Ich erspare uns das jetzt zu rechnen ;-). 

 

Selbstständig und 450 Job: hierbei liegt eine wahre Steuervergünstigung. Da der Arbeitgeber ein pauschale bereits zahlt, müsst ihr diese 450 Euro nicht berücksichtigen, es zählen also nur eure selbstständige Einnahmen.

 

Zusammenfassend

Umsatzsteuer: 

  • 19% auf Nettobetrag, in wenigen Fällen 7%
  • Vorsteuer zahlt ihr wenn ihr etwas für euer Gewerbe einkauft 
  • Nettoeinkommen und Vorsteuer in Umsatzsteuervoranmeldung angeben und ihr erhaltet eure Umsatzsteuerzahllast
  • entfällt bei Kleinunternehmer-Regelung 

Gewerbesteuer:

  • ab 24.500 Euro Gewerbeertrag fällig
  • Gewerbeertrag= Gewinn +/- entsprechender gesetzlicher Vorschriften 
  • danach Gewerbeertrag * 3,5%= x   //  x*Hebesatz= Gewerbesteuer

Einkommenssteuer: 

  • sowas wie Lohnsteuer der Selbstständigen 
  • Freibetrag 8.820 Euro 
  • darüber hinaus über Tabelle zzgl. evtuell anfallender Soli und Kirchensteuer

 

Alles klar? Dann viel Erfolg!

Morgen geht es weiter mit der Erstellung einer korrekten Rechnung und welchen Firmennamen darf ich nutzen. 

Sicherheitshinweis: Ich möchte darauf hinweisen, dass ich kein Steuerberater bin, sondern hier nur meine Herangehensweisen und bis dato vorhandenes Wissen wiederspiegel. Dies kann fehlerhaft oder Lücken aufweisen. Eine Haftung wird in keinem Fall übernommen. 


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Kommentare: 2
  • #1

    Gustav Sucher (Mittwoch, 23 Januar 2019 14:19)

    Hallo, danke für den tollen Artikel zu den Steuern. Ich habe schon verstanden, dass Umsatzsteuer quasi Mehrwertsteuer und Vorsteuer benannt wird. Die Einkommenssteuer wird aber nur an Personengesellschaften umgesetzt? Als Angestellter gilt doch die Lohnsteuer oder ist damit auch dasselbe benannt? Danke schonmal! https://www.toennemann.de/

  • #2

    Susan Strebe (Mittwoch, 23 Januar 2019 14:38)

    Sehr geehrter Herr Sucher,
    die Empfehlungen und Erklärungen richten sich vorrangig an Kleinunternehmer. Als Angestellter sind hier natürlich nochmals andere Dinge zu beachten.

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