Gewerbeanmeldung und Kleinunternehmer oder Regelsteuer.

Steuer und Computerkurs? Passt das denn? Jaein. Gut zugegebenermaßen wird das etwas Off-Topic, weswegen wir uns auch einmal duzen. Da Steuererklärungen, Rechnungen und Co. jedoch, nicht wenig, auch am Computer erstellt werden, ist es gar nicht so weit hergeholt. In dieser Reihe möchte ich die Chance nutzen euch die grundlegenden Dinge zum Thema Selbstständigkeit und Steuern zu erklären. Wir leben in einem Zeitalter, in welchem sich einfach ein paar Euros über verschiedene Internetangebote zu verdienen sind (und dies besitzt keine Altersgrenze nach oben). Wichtig ist hierbei jedoch auch entsprechend ein Gewerbe über diese Einnahmen anzumelden. Und hier fangen bei vielen auch schon die Probleme an. Wie melde ich mein Gewerbe an? Wie darf ich mich nennen? Wie schreibe ich eine Rechnung? Wie ist das wenn ich noch studiere und Bafög bekomme? Was ist Umsatzsteuer, Vorsteuer und überhaupt mit diesen Steuern? Und vor allem: Hilfe Steuererklärung! All dies versuche ich die nächsten Tage zusammenzufassen.
Vorabinformation
Wer einmal auf der Seite "Über mich" war, weiß bereits, dass ich Wirtschaftswissenschaften studiert habe. Da für mich sehr früh klar war, dass ich langfristig selbstständig sein möchte, habe ich bereits im Rahmen meines Studiums viele extra Kurse und Seminare belegt, welche sich hinsichtlich einer Selbstständigkeit für nützlich erwiesen. Unter anderem auch zum Thema Steuern. Nachdem auch mein Freundes- und Bekanntenkreis davon Kenntnis erlangt hatte, werde ich des öfteren angesprochen, wie nun dies oder das zu erledigen sei. Während Mama mir jedoch jedes Jahr sauber einen Hefter mit allen Unterlagen überreicht, führt mein Bekanntenkreis eher die Chaostheorie durch. Daher hier ein kleiner Leitfaden mit den meist gestellten Fragen und meinen üblichen Antworten. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich kein Steuerberater bin, sondern hier nur meine Herangehensweisen und bis dato vorhandenes Wissen wiederspiegel. Dies kann fehlerhaft oder Lücken aufweisen. Eine Haftung wird in keinem Fall übernommen.
Die Gewerbeanmeldung
Ein Gewerbe anzumelden ist im Grunde gar nicht schwierig. Dazu müsst ihr grundlegend nur zum Gewerbeamt eurer Stadt und dort die Gewerbeanmeldung mit euren Daten füllen. Die Anmeldung bekommt ihr inzwischen meistens auch online, sodass ihr sie in Ruhe zu Hause ausfüllen könnt. Anderweitig liegt Sie bei uns in Chemnitz z.B. auch mit auf dem Amt aus, sodass man sie vor Ort ausfüllen kann.
Was ihr braucht:
- Euren Namen, Adresse, Staatsangehörigkeit (steht auf euren Personalausweis ;-))
- Hinterlasst ruhig eure E-Mail oder Telefonnummer, so kann man euch schneller erreichen
- Eure Betriebsstätten-Adresse: Habt Ihr kein Büro so ist eure Privatwohnung der Gewerbesitz.
- Eure Tätigkeit: überlegt euch bei der Anmeldung direkt, was Ihr alles machen möchtet, so spart ihr später Kosten, welche berechnet werden, wenn ihr euren Gewerbeschein erweitert müsstet. Diese Tätigkeiten müssen im übrigen auch keinen Zusammenhang ergeben. Wollt Ihr also verschiedene Dinge ausüben - alles rein damit (jeder neuer Besuch beim Gewerbeamt um neue Tätigkeiten aufzunehmen kostet um die 40 Euro)
- Nebengewerbe oder Hauptgewerbe? Möchtet Ihr euch ein paar Euros dazuverdienen zum Studium, Job, Rente? Dann habt ihr definitiv ein Nebengewerbe. Ihr möchtet davon leben? Dann könntet Ihr ein Hauptgewerbe haben.
- Das Datum eurer angemeldeten Tätigkeit sollte spätestens dann sein, wann ihr die erste Rechnung stellt.
- Alles weitere richtet sich nach eurer Tätigkeit. Bei einer Erstanmeldung habt ihr aber eine Hauptniederlassung (diese kann eure Wohnung sein) - Achtung: Sprecht mit eurem Vermieter bzgl der gewerblichen Tätigkeit. Verkauft ihr nur online, ist das evtl. egal, aber wenn ihr Kunden empfangt solltet ihr dies absprechen. In Hinblick auf Steuer: habt ihr ein separates Arbeitszimmer? Nehmt das so in den Mietvertrag mit auf, denn dann, und nur dann, könnt ihr es mit absetzen (später mehr dazu)
Alles ausgefüllt? Dann ab damit zum Gewerbeamt (meistens beim Ordnungsamt). Ihr gebt euer ausgefülltes Formular ab, bezahlt und bekommt ein neues Blatt bedrucktes Papier wieder. Dies ist euer Gewerbeschein.
- Eine Anmeldung kostet je nach Stadt unterschiedlich, liegt aber meist bei um die 40 Euro.
Und nun seid ihr auch schon selbstständig. Klingt gut. Dann kommt jedoch das Finanzamt ins Spiel. Ihr benötigt ebenso eine Steuernummer vom Finanzamt, damit euer Unternehmen zugeordnet werden kann. Dabei ist es unrelevant, ob Ihr Steuern ausweist (dazu unten mehr) oder nicht. Ihr braucht sie einfach. Meistens kommt das Finanzamt von ganz alleine, per Post, auf euch zu. Ihr könnt dies aber auch abkürzen und gleich alles selbst in die Hände nehmen. Um euch beim Finanzamt anzumelden, in eurer gewerblichen Tätigkeit, füllt Ihr den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Diesen findet Ihr hier: Download
Mächtig viele Fragen. Tatsächlicher weise ist es aber recht selbsterklärend. Ich gehe an dieser Stelle nicht auf jeden Punkt ein, jedoch auf den relevantesten.
Die Kleinunternehmer-Regelung
Auf Seite 6 eurer steuerlichen Erfassung kommt nun ein wichtiger Punkt auf euch zu. Die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung. Was ist das? Seid ihr selbstständig, unterliegt ihr generell einer Steuerpflicht, sprich ihr müsst Umsatzsteuer ausweisen. Wenn ihr euch einmal einen Einkaufsbon zur Hand nehmt, seht ihr, dass da 19% Umsatzsteuer ausgewiesen sind. 19% ist der derzeitige Standart-Steuersatz in Deutschland. Es existieren ein paar Ausnahmen in welchen ein geringerer Satz berechnet wird, aber dies wird euch sehr wahrscheinlich wenig treffen (mehr dazu bei Steuerarten). Diese 19% müsst Ihr so an das Finanzamt abführen, sie sind also nicht eure. Gleichzeitig müsst ihr jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben (im Gründungsjahr monatlich, danach auch aller 3 Monate möglich). Nun nehmt ihr aber nur ein paar Euros ein und möchtet euch weder den Aufwand antun noch habt ihr groß Investitionen zu tätigen, für euer Unternehmen. Dann empfiehlt es sich die Kleinunternehmer- Regelung zu nutzen, nach §19 Abs.1. Nehmt Ihr diese in Anspruch müsst bzw. dürft ihr keine Umsatzsteuer ausweisen. Gleichzeitig könnt ihr natürlich auch keine euch erstatten lassen. Um dies kurz darzustellen:
- Ihr schreibt im Monat x eine Rechnung über 100 Euro, davon sind 19% Steuern also 19 Euro
- Ihr kauft Material für euer Produkt über 50 Euro ein, davon ebenso 19% Steuern also 8 euro
- An das Finanzamt ist die Rechnung 19 Euro eingenommen - 8 Euro gezahlt = Ihr müsst 8 Euro an das Finanzamt zahlen
Zweiter Monat:
- Rechnung 100 Euro/ 19 Euro Steuern
- Nun kauft ihr aber Material auf Vorrat über 200 Euro, ihr habt also 38 Euro Steuern mit eurem Einkauf bereits geleistet.
- Finanzamt: 19 eingenommen - 38 gezahlt = 19 Überhang
- Ihr bekommt also 19 Euro vom Finanzamt wieder zurück bezahlt.
Klasse was? Denkt aber daran: Ihr bekommt nur Geld wieder, wenn eure Ausgaben höher ist, als eure Einnahmen. Davon könnt Ihr also nicht leben.
In Variante 1 verdient Ihr tatsächlich, müsst aber noch Geld an das Finanzamt zahlen. Dies umgeht die Kleinunternehmer- Regelung. Da Ihr keine Umsatzsteuer ausweist. Das heißt Ihr müsst nichts zahlen, heißt aber auch, in Fall 2 Ihr bekommt keine 19 Euro wieder. Für die meisten Nebengewerbe macht die Kleinunternehmer-Regelung durchaus Sinn.
Es hält sich hartnäckig das Gerücht über eine 5 Jahresbindung, ist man einmal Kleinunternehmer. Dies ist falsch.
Schauen wir uns das Gesetz an:
Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr
17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
- 1.
-
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
- 2.
-
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
eine Bindung besteht also nur dann, wenn auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet wird. Entschließt ihr euch also Steuer auszuweisen, dann müsst Ihr dies die nächsten 5 Jahre machen, egal wieviel ihr verdient. Was lesen wir noch raus? An den Kleinunternehmer-Status sind bestimmte Grenzen gekoppelt:
- im ersten oder vorangegangenem Jahr nicht über 17.500
- im Folgejahr nicht über 50.000 Euro Umsatz!!! erzielen (also das was Ihr in Rechnung gestellt habt)
Im Gesetz steht zuzüglich Steuer, nun weißt ihr keine aus. Es streiten sich hier einige. Ich vertrete jedoch immer noch die Sichtweise 17.500 inklusive fiktiver Steuer (bei einem Steuersatz von 19% sind dies 2794,12 Euro). Heißt tatsächlich dürft Ihr Rechnungen ausgestellt haben über eine Gesamtsumme von 14705,88 Euro. Dann seid ihr definitiv nicht Umsatzsteuerpflichtig und könnt Kleinunternehmer bleiben. Ein paar Fallbeispiele:
Fall 1:
- Ihr nehmt im ersten Jahr 10.000 Euro ein
- Im zweiten Jahr 12.000
- Im dritten 20.000
-
- Im ersten und zweiten Jahr seid ihr Kleinunternehmer.
- Im dritten ebenso da ihr noch unter 50.000 liegt.
- Im vierten seid ihr Umsatzsteuerpflichtig, das das Vorjahr über eben diesen 17.500 lag.
Fall 2:
- 1. Jahr: 10.000
- 2. Jahr: 60.000 Euro Umsatz
-
- Im ersten Jahr seid ihr Kleinunternehmer.
- Im zweiten Jahr seid ihr über 50.000, d.h. ihr müsst über das gesamte Jahr Umsatzsteuer ausweisen.
- Dies gilt auch rückläufig auf Rechnungen, welche ohne Steuer ausgegeben wurde. Achtet also darauf wieviel ihr tatsächlich einnehmt.
Fall 3:
- 1. Jahr: 10.000
- 2. Jahr: 60.000
- 3. Jahr: 10.000
- 4. Jahr: 10.000
-
- Erstes und zweites Jahr ist bereits oben beschrieben.
- Das dritte Jahr müsst ihr Umsatzsteuer ausweisen, da ihr im zweiten über 17.500 lagt.
- Im vierten könnt ihr wieder Kleinunternehmer sein.
Ihr seht also, ihr werdet automatisch in den Regelsteuersatz überführt, wenn ihr mehr verdient. Bedenkt aber immer, sobald ihr wünscht Umsatzsteuer auszuweisen, müsst Ihr 5 Jahre dabei bleiben. Ihr gebt z.b. an ab 2018 (Wechsel nur zum Jahreswechsel möglich) Umsatzsteuer auszuweisen, dann müsst ihr dies bis 2022 machen. Erst ab 2023 könnt ihr wieder Kleinunternehmer werden. Es ist also entscheidend, ob Ihr nur durch zu hohen Umsatz raus fallt oder ob ihr dies selber auf Wunsch angebt.
Was sollte ich noch beachten? Gründet ihr mitten im Jahr wird euer Umsatz hochgerechnet. Angenommen ihr gründet im Oktober und habt einen Umsatz bis Dezember über 3.000 Euro (monatlicher Durchschnitt 1.000 Euro) wird dies hochgerechnet auf 12.000 Euro. Für das Jahr würdet ihr folglich unter der Grenze liegen. Verdient ihr jedoch bereits 6.000 Euro liegt ihr erstmals zwar darunter, jedoch würdet ihr auf 24.000 Euro hochgerechnet und fallt damit raus.
Ihr seht, bereits im Vorfeld gibt es hinsichtlich der Steuer bereits einiges zu beachten. Ich hoffe euch einen kleinen Einblick geben zu können.
Die nächsten Tage erhaltet ihr noch mehr Informationen zu:
- Steuerarten
- Rechnung und Firmenname
- Student, Selbstständig und 450 Euro Jobs
- Was kann ich steuerlich geltend machen
- Ausfüllen der Steuererklärung
Ihr habt Fragen? Schreibt mir eine Nachricht. Ich versuche es dann in den folgenden Beiträgen mit zu beantworten.
Viele Grüße und viel Erfolg!
Kommentar schreiben
Gustav Sucher (Donnerstag, 25 Oktober 2018 05:31)
Hallo, ich habe schon mehrfach eine Gewerbeanmeldung durchgeführt. Mit meinen 23 Jahren kenne ich wenige, die darin Übung haben. Das mit der Hochrechnung finde ich etwas komisch gelöst. Schließlich wird einem ja die Zeit aberkannt. Vielen Dank für den super Blog! http://www.wortmann-partner.de/home.html
Computerkurs Chemnitz (Mittwoch, 07 November 2018 15:05)
Guten Tag Herr Sucher,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Soweit mir bekannt, ist dies immer noch die gängige Praxis. Evt haben Sie, als Steuerberater, hier noch andere Möglichkeiten. Dennoch denke ich dass es für jene, welche dies selbst übernehmen nicht ganz falsch sein kann dies mit zu bedenken.
Viele Grüße
Susan von Computerkurs Chemnitz
Gustav Sucher (Mittwoch, 30 Januar 2019 14:14)
Ja das stimmt. Als Steuerberater hat man so einige Möglichkeiten. DATEV kann da auch sehr hilfreich sein bei der Berechnung. Aber meistens kann man einen Menschen nicht einschätzen, sodass eine Korrektur unnötig wird. Wie bekannt wäre das für das Finanzamt aber eine Belastung, wenn sie es erst nach dem Jahr abschließen. Vielen Dank für den super Blog! http://www.stb-pasewald.de/